störend gutartigen Hautgewächsen



Viele Hautveränderungen, welche zum Teil altersbedingt entstehen, sind völlig harmlos und müssen aus medizinischen Gründen nicht entfernt werden.
Allerdings werden solche Veränderungen wie z.B. „Alterswarzen“ (Seborrhoische Keratosen) oder gutartige Fibrome (gutartige Bindegewebsgewächse) sehr häufig als kosmetisch störend empfunden.
Solche Hautveränderungen werden unter örtlicher Betäubung elektrochirurgisch abgetragen. An den behandelten Stellen bilden sich kleine Krusten, welche nach einigen Tagen abfallen.
.. haben wir für Sie von Montag bis Freitag geöffnet, um Ihnen flexible Terminmöglichkeiten zu bieten.
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Bereits bestehende Patienten werden gebeten immer einen Termin zu vereinbaren und nicht unangemeldet in die Ordination zu kommen!
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